Lehrende: Apl. Prof. Dr. phil. Hermann-Josef Große Kracht
Veranstaltungsart: Seminar
Orga-Einheit: FB02 / Theologie und Sozialethik (Arbeitsbereich)
Anzeige im Stundenplan: 02-06-0309-se
Fach:
Anrechenbar für:
Semesterwochenstunden: 2
Unterrichtssprache: Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | -
Lehrinhalte: Art. 14,2 des Grundgesetzes schreibt fest: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Vor diesem Hintergrund erklärt das Grundgessetz auch Enteignungen und Sozialisierungen für zulässig. Dies ist in den letzten Jahrzehnten weithin in Vergessenheit geraten. Erst die Berliner Initiaive 'Deutsche Wohnen und Co. enteignen!' hat wieder öffentlichkeitswirksam an diese verfassungsrechtlichen Bestimmungen erinnert. Vor diesem Hintergrund will sich das Seminar zum einen historisch, vor allem aber auch sozialphilosophisch mit den Aufgaben, Chancen und Grenzen des Privateigentums beschäftigen. Es werden zunächst klassische und moderne Texte zum Thema gelesen und besprochen. Auf dieser Grundlage soll dann die o.e. Initiative näher in den Blick genommen werden, wobei es nicht zuletzt um die Frage gehen wird, ob und wie mit 'den Gütern dieser Welt' auch jenseits des Instituts des Privateigentums sinnvoll umgegangen werden kann. Ein Seminarplan wird zu Beginn des Seminars ausgeteilt. Die zu lesenden Texte werden bei TUCaN eingestellt.
Online-Angebote: moodle