Lehrende: Prof. Dr. phil. Sophie Loidolt
Veranstaltungsart: Vorlesung
Orga-Einheit: FB02 / Philosophie (Institut)
Anzeige im Stundenplan: 02-11-1008-ku
Fach:
Anrechenbar für:
Semesterwochenstunden: 2
Unterrichtssprache: Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | -
Lehrinhalte: Die Kantische Rechtslehre gilt als klassische Position des Vernunftrechts. Ihr Einfluss ist weitreichend bis in die gegenwärtige Rechtskonzeption und Rechtsprechung, allerdings verläuft sie manchmal auch in unerwarteten Bahnen. Im ersten Teil der Vorlesung, der ca. 7 Sitzungen in Anspruch nehmen wird, wird in die Grundzüge von Kants Moral- und v.a. Rechtsphilosophie eingeführt. Es werden zentrale Argumentationen von Kants Rechtslehre dargestellt und mit der rechtsphilosophischen, v.a. der naturrechtlichen Tradition in Beziehung gesetzt. Der zweite Teil der Vorlesung setzt sich mit den Fortführern Kants auseinander, mit einem Schwerpunkt im 20. Jahrhundert. Im Neukantianismus allein findet sich hier eine Bandbreite von Gustav Radbruch (durch die „Radbruch’sche Formel“ bekannt) über Rudolf Stammler, Herrmann Cohen und Paul Natorp bis zum Rechtspositivisten Hans Kelsen, welche allesamt für die rechtsphilosophische Theoriebildung höchst einflussreich waren. In späteren Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts beruft sich John Rawls ebenso auf Kant wie Jürgen Habermas und weitere Vertreter der Diskurstheorie des Rechts. In Rückbindung an die ursprüngliche Konzeption Kants kommen damit Weiterentwicklungen und Brüche zu Tage, sowie eine Kontinuität der Kantischen Idee eines aufgeklärten Rechtsstaates, der die Freiheit seiner BürgerInnen zueinander in Beziehung setzt.
Voraussetzungen: Keine.
Offizielle Kursbeschreibung: Die Kantische Rechtslehre gilt als klassische Position des Vernunftrechts. Ihr Einfluss ist weitreichend bis in die gegenwärtige Rechtskonzeption und Rechtsprechung, allerdings verläuft sie manchmal auch in unerwarteten Bahnen. Im ersten Teil der Vorlesung, der ca. 7 Sitzungen in Anspruch nehmen wird, wird in die Grundzüge von Kants Moral- und v.a. Rechtsphilosophie eingeführt. Es werden zentrale Argumentationen von Kants Rechtslehre dargestellt und mit der rechtsphilosophischen, v.a. der naturrechtlichen Tradition in Beziehung gesetzt. Der zweite Teil der Vorlesung setzt sich mit den Fortführern Kants auseinander, mit einem Schwerpunkt im 20. Jahrhundert. Im Neukantianismus allein findet sich hier eine Bandbreite von Gustav Radbruch (durch die „Radbruch’sche Formel“ bekannt) über Rudolf Stammler, Herrmann Cohen und Paul Natorp bis zum Rechtspositivisten Hans Kelsen, welche allesamt für die rechtsphilosophische Theoriebildung höchst einflussreich waren. In späteren Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts beruft sich John Rawls ebenso auf Kant wie Jürgen Habermas und weitere Vertreter der Diskurstheorie des Rechts. In Rückbindung an die ursprüngliche Konzeption Kants kommen damit Weiterentwicklungen und Brüche zu Tage, sowie eine Kontinuität der Kantischen Idee eines aufgeklärten Rechtsstaates, der die Freiheit seiner BürgerInnen zueinander in Beziehung setzt.
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